Aktuelle Neuigkeiten aus der Grundschule

Remse, 18.12.2023

 

 

Information bezüglich der Benachrichtigungspflicht von Eltern

 

Sehr geehrte Eltern, 

 

hiermit möchten wir Sie aufgrund der Aktualität und auf Anraten des Gesundheitsamtes darauf hinweisen, dass Sie nach §34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSGverpflichtet sind, u.a. bei Windpocken, der Einrichtung die Erkrankung/Infektionserreger unverzüglich mitzuteilen. 

Weiterhin bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass Geschwisterkinder bzw. Kinder, in deren Wohngemeinschaft/Familienhaushalt Windpocken aufgetreten sind und welche über KEINEN ausreichenden Immunschutz gegen Windpocken verfügen (2 Impfungen oder Windpocken in der Vergangenheit durchgemacht und durch einen Arzt/Labor bestätigt), die Gemeinschaftseinrichtung für die Dauer von 16 Tagen NICHT besuchen dürfen.

 

Danke für Ihr Mitwirken!

 

Sekretariat